Die Kosten für eine Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es ist allerdings nötig, zu prüfen, ob die Bedingungen dafür gegeben sind, d.h. ob eine Störung mit Krankheitswert vorliegt und die Prognose ausreichend günstig für eine ambulante Psychotherapie ist. In den probatorischen Sitzungen können wir diese Fragen klären, damit ich dann gegebenenfalls einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse stellen kann. In der Regel finden die Termine einmal wöchentlich statt. Es können zunächst 24, bei Verlängerung 60,schließlich maximal 100 Stunden bewilligt werden.
Privat versicherte Personen sollten sich vor Beginn der Therapie bei der Krankenkasse rückversichern, ob psychotherapeutische Leistungen im Vertrag enthalten sind und welche Bedingungen für eine Kostenübernahme vorliegen.
Beihilfeberechtigte Personen erhalten die Antragsformulare bei der jeweils zuständigen Dienststelle. Die Beihilfe erstattet psychotherapeutische Leistungen, sofern die Psychotherapie von einem Gutachter befürwortet wird. Hierzu verfasst der Psychotherapeut einen anonymisierten Bericht für den Gutachter.